SPEZIALGEBIETE

Immobilienrecht – Bauträgervertragsgesetz BTVG

Infolge meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in Innsbruck bzw. Tirol verfügen wir über besondere Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts, weshalb wir die Erstellung von Kauf- bzw. Verkaufsverträgen, Schenkungs- bzw. Übergabs- Tauschverträgen etc. Ihrer Immobilie übernehmen.  
Der Kauf einer Immobilie ist wohl zu überlegen, wobei neben dem Kaufpreis an sich auch die Nebenkosten einen grundlegenden Entscheidungspunkt darstellen werden. Als Rechtsanwalt verfüge ich über ein tirolweit bestehendes Netzwerk bei der Immobiliensuche sowie der Beratung auch in Bezug auf den zu zahlenden Kauf- oder den zu erzielenden Verkaufspreis. Zudem kläre ich Sie auch in steuerlicher Hinsicht sowie die sonstigen Nebenkosten auf.

Im Bereich des Immobilienrechtes spielt auch das Mietrecht eine entscheidende Rolle. Je nach Art des Objektes, der Nutzung etc. ist die zugehörige Vertragsgestaltung zu beachten, um unterschiedliche Rechtsfolgen einzuleiten bzw. nachteilige Rechtsfolgen zu vermeiden. Ob bei der Gestaltung eines Miet- oder Pachtvertrages stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen Expertise zur Seite.
Das Spektrum der Kanzlei bezieht sich sowohl auf die Erstellung eines Kaufvertrages für Privatkäufer als auch auf die Beratung von gewerblichen
Immobilienunternehmern, also Bauträger iSd BTVG, der Umsetzung von ganzen Immobilienprojekten in Tirol bzw. Innsbruck.

Vergaberecht

Im Vergaberecht wird die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geregelt, wobei deren Ausschreibung an besondere Anforderungen gebunden ist. In Tirol spielen vor allem öffentliche Bauaufträge eine Rolle. Um Sie vor einem Nachprüfungsverfahren oder sonstigen Abwicklungsschwierigkeiten bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrages zu bewahren, übernehme bzw. berate ich als Rechtsanwalt öffentliche Auftraggeber in ganz Tirol bei der richtliniengemäßen Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und begleiten den gesamten Vergabeprozess bis hin zur Zuschlagserteilung.
Auch können wir Ihnen dabei behilflich sein, die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme als Bieter in einem Vergabeverfahren rechtlich zu überprüfen und begleite ich Sie als Rechtsanwalt in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren.

Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht / Verkehrsrecht

Das Schadenersatzrecht umfasst die Regulierung und Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Schadensarten, welche Ihnen aus einem Unfallereignis (Verkehrsunfall, Sportunfall etc.) oder sonstigem Lebenssachverhalt entstehen. Umfasst sind sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Soweit die Rechtsordnung einen Ausgleich erlittener Schäden kennt, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt zur Durchsetzung aller Arten von Schadenersatzansprüchen gerne zur Verfügung.

Als Rechtsanwalt bin ich Ihr zuverlässiger Partner zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen insbesondere bei KFZ-Käufen, Immobilienkäufen oder Baumängelprozessen. Erfasst sind mangelhafte Leistungen im Zusammenhang mit einem Vertrag, soweit der Mangel bereits bei Übergabe der Sache durch den Verkäufer bestand.

Verkehrsunfälle, seien es Autounfälle, seien es Skiunfälle, ereignen sich sehr häufig. Im gegebenen Fall ist man nicht selten mit der richtigen Verhaltensweise überfordert und stimmt z.B. bei der Aufnahme des Unfallberichts o.ä. Schuldzuweisungen zu, welche im Nachhinein nur schwer revidiert werden können. In der Folge kann es sein, dass auch die gegnerische Haftpflichtversicherung Schadenersatzzahlungen zu Unrecht verweigert oder unvollständig geleistet. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchzusetzen.

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein überaus heikles Rechtsgebiet, da es als Schnittpunkt von familiären Verstrickungen und monetären Belangen bezeichnet werden kann. Als Rechtsanwalt versuche ich, diese – oft widerstreitenden – Punkte zu vereinen. Ich berate bei der Erstellung von Testamenten einerseits, vertrete andererseits auch Erben in erbrechtlichen Verfahren vor dem Gerichtskommissär oder den ordentlichen Gerichten. Besondere Bedeutung kommt dabei Testamentsanfechtungen zu.

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